top of page

Leistungen

Mit Inkrafttreten des neuen Strahlenschutzgesetzes zum 01.01.2019 wird bei dosisintensiven Untersuchungen und Behandlungen, wie der Computertomographie und radiologischen Interventionen, die Hinzuziehung und Beratung eines Medizinphysik-Experten gefordert. 
 

Als fachkundige Medizinphysik-Experten sind wir verantwortlich für alle gesetzlich verankerten Aufgaben des MPE in der Röntgendiagnostik. 

Diese umfassen unter anderem:

 

  • Qualitätssicherung bei der Planung und Durchführung von Anwendungen ionisierender Strahlung am Menschen einschließlich der physikalisch-technischen Qualitätssicherung

​​

  • Überwachung der Exposition von Personen, an denen ionisierende Strahlung angewendet wird

​​

  • Überwachung der Einhaltung der diagnostischen Referenzwerte

​​

  • Analyse von wiederholten oder beträchtlichen Dosisüberschreitungen

​​

  • Optimierung der Untersuchungsprotokolle hinsichtlich der Strahlenexposition und Bildqualität

  • Untersuchung von (meldepflichtigen) Vorkommnissen

 

  • Durchführung der Risikoanalyse für Behandlungen

​​

  • Unterstützung bei der Auswahl der einzusetzenden Ausrüstungen, Geräte und Vorrichtungen

​​

  • jährliche Unterweisung nach § 63 StrlSchV


In den meisten Fällen ist es sinnvoll ein auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Anforderungen angepasstes Leistungsspektrum zu erstellen.

 

Eine vollständige Übersicht unseres Leistungskatalogs finden Sie hier:

 

 


Kontaktieren Sie uns jetzt für ein individuelles und unverbindliches Angebot!

bottom of page