Leistungen
Mit Inkrafttreten des neuen Strahlenschutzgesetzes zum 01.01.2019 wird bei dosisintensiven Untersuchungen und Behandlungen, wie der Computertomographie und radiologischen Interventionen, die Hinzuziehung und Beratung eines Medizinphysik-Experten gefordert.
Als fachkundige Medizinphysik-Experten zeichnen wir uns für alle gesetzlich verankerten Aufgaben des MPE in der Röntgendiagnostik verantwortlich.
Diese umfassen unter anderem:
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Qualitätssicherung bei der Planung und Durchführung von Anwendungen ionisierender Strahlung am Menschen einschließlich der physikalisch-technischen Qualitätssicherung
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Überwachung der Exposition von Personen, an denen ionisierende Strahlung angewendet werden
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Überwachung der Einhaltung der diagnostischen Referenzwerte
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Analyse von wiederholten oder beträchtlichen Dosisüberschreitungen
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Optimierung der Untersuchungsprotokolle hinsichtlich der Strahlenexposition und Bildqualität
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Untersuchung von (meldepflichtigen) Vorkommnissen
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Durchführung der Risikoanalyse für Behandlungen
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Unterstützung bei der Auswahl der einzusetzenden Ausrüstungen, Geräte und Vorrichtungen
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jährliche Unterweisung nach § 63 StrlSchV
In den meisten Fällen ist es sinnvoll ein auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Anforderungen angepasstes Leistungsspektrum zu erstellen.
Kontaktieren Sie uns jetzt für ein individuelles und unverbindliches Angebot!