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Leistungen

Mit Inkrafttreten des neuen Strahlenschutzgesetzes zum 01.01.2019 wird bei dosisintensiven Untersuchungen und Behandlungen, wie der Computertomographie und radiologischen Interventionen, die Hinzuziehung und Beratung eines Medizinphysik-Experten gefordert. 
 

Als fachkundige Medizinphysik-Experten zeichnen wir uns für alle gesetzlich verankerten Aufgaben des MPE in der Röntgendiagnostik verantwortlich. 

Diese umfassen unter anderem:

 

  • Qualitätssicherung bei der Planung und Durchführung von Anwendungen ionisierender Strahlung am Menschen einschließlich der physikalisch-technischen Qualitätssicherung

  • Überwachung der Exposition von Personen, an denen ionisierende Strahlung angewendet werden

  • Überwachung der Einhaltung der diagnostischen Referenzwerte

  • Analyse von wiederholten oder beträchtlichen Dosisüberschreitungen

  • Optimierung der Untersuchungsprotokolle hinsichtlich der Strahlenexposition und Bildqualität

  • Untersuchung von (meldepflichtigen) Vorkommnissen

 

  • Durchführung der Risikoanalyse für Behandlungen

  • Unterstützung bei der Auswahl der einzusetzenden Ausrüstungen, Geräte und Vorrichtungen

  • jährliche Unterweisung nach § 63 StrlSchV


In den meisten Fällen ist es sinnvoll ein auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Anforderungen angepasstes Leistungsspektrum zu erstellen.

Kontaktieren Sie uns jetzt für ein individuelles und unverbindliches Angebot!

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